Wohnungseigentum ist echtes Eigentum, es kann selbst genutzt, jederzeit veräußert,
vererbt oder vermietet werden. Das Wohnungseigentum ist eine Kombination aus
Alleineigentum an der Wohnung (Sondereigentum) und einem Miteigentumsanteil am
gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum).
Die Kombination bedeutet, dass Sie zwar in Ihrem Sondereigentum individuell
schalten und walten können, jedoch gilt dies nicht für das gesamte Objekt. Sie sind
Teil einer Gemeinschaft, die jedem gewisse Rechte einräumt, gleichzeitig aber auch
Pflichten auferlegt. Die gesetzlichen Grundlagen gibt das Wohnungseigentumsgesetz
vor.
So wie das Leben vielen Wandlungen unterliegt, ändern sich oft auch die
Verwendungen für einmal erworbenes Eigentum.
All diese Fragen und noch viele andere, die sich Ihnen stellen, können Sie mit mir
besprechen und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Ich begleite Sie mit einer kompletten Betreuung Ihrer Eigentumswohnung oder auch
nur bei bestimmten Fragen und Angelegenheiten.
Eine kompetente, individuelle Beratung legt den Grundstein, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.
“Ein Baum braucht starke Wurzeln, damit man sich vertrauensvoll anlehnen kann.”