Verwaltung einer Eigentumswohnung

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum, es kann selbst genutzt, jederzeit veräußert, vererbt oder vermietet werden. Das Wohnungseigentum ist eine Kombination aus Alleineigentum an der Wohnung (Sondereigentum) und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum).

Die Kombination bedeutet, dass Sie zwar in Ihrem Sondereigentum individuell schalten und walten können, jedoch gilt dies nicht für das gesamte Objekt. Sie sind Teil einer Gemeinschaft, die jedem gewisse Rechte einräumt, gleichzeitig aber auch Pflichten auferlegt. Die gesetzlichen Grundlagen gibt das Wohnungseigentumsgesetz vor.

So wie das Leben vielen Wandlungen unterliegt, ändern sich oft auch die Verwendungen für einmal erworbenes Eigentum.

  • Sie möchten Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Beschlüsse prüfen lassen?
  • Ihre Eigentumswohnung ist vermietet und die Verwaltung möchten Sie in fachkundige Hände legen?
  • Die Eigentümergemeinschaft / der Verwalter schlägt große Investitionen vor mit erheblichen Kosten für Sie – was soll man tun?
  • Es stellt sich die Frage – das Eigentum zu verkaufen oder zu vermieten?
  • Sie haben geerbt. Wie soll die Zukunft der Immobilie aussehen?


All diese Fragen und noch viele andere, die sich Ihnen stellen, können Sie mit mir besprechen und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Ich begleite Sie mit einer kompletten Betreuung Ihrer Eigentumswohnung oder auch nur bei bestimmten Fragen und Angelegenheiten.

Eine kompetente, individuelle Beratung legt den Grundstein, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.

“Ein Baum braucht starke Wurzeln, damit man sich vertrauensvoll anlehnen kann.”